Bürgerrechtsnachweis für Schweizer Staatsangehörige
Der Bürgerrechtsnachweis belegt die aktuellen Bürgerrechte mit deren Erwerbsdaten und Erwerbsgründe und kann von jedem Schweizer Bürger bestellt werden. Möglicherweise nicht aufgeführt sind
Bürgerrechtsänderungen, welche vor dem 1. Juli 2005 eingetreten sind. Sofern Sie Ihre Bürgerrechte im Hinblick auf die Einbürgerung eines Ehepartners nachweisen müssen und Sie nicht mehr im
Besitz Ihrer Einbürgerungsverfügung sind, kann als Alternative ein Bürgerrechtsnachweis bestellt werden. Der Bürgerrechtsnachweis muss beim Zivilstandsamt
des Heimatortes bestellt werden.
Sobald Sie Ihre Bestellung abgeschickt haben, wird Ihnen das Dokument innert Wochenfrist zugestellt.