Zivilstandsregister sind öffentliche Register, jedoch im Unterschied zum Grundbuchamt und zum Handelsregisteramt nicht der Öffentlichkeit zugänglich. Für die Einsichtnahme in die Register ist
eine Bewilligung des Gemeindeamtes notwendig:
Sobald Sie im Besitz der Bewilligung zur Einsichtnahme sind, nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf, um einen Termin für die
Konsultation der Register zu vereinbaren.