Zivilstandsamt Furttal


Geburt

Meldung einer Geburt

Herzlichen Glückwunsch zu Ihrem Nachwuchs!

 

Hat Ihr Kind zu Hause das Licht der Welt erblickt, ist dies dem Zivilstandsamt am Wohnort innert 3 Tagen zu melden. Bitte setzen Sie sich mit dem zuständigen Amt in Verbindung, damit Sie über die notwendigen Dokumente informiert werden können.

 

Kinder, die im Spital oder einem Geburtshaus zur Welt kommen, werden von der dortigen Verwaltung direkt dem zuständigen Zivilstandsamt gemeldet. Sie brauchen sich in diesem Fall nicht um die Meldung zu kümmern.

 

Das Zivilstandsamt meldet die Geburt der Einwohnerkontrolle Ihres Geburtsortes weiter.

Geburtsschein / Geburtsurkunde

Wenn Sie einen Geburtsschein vom Kind benötigen, können Sie diesen beim Zivilstandsamt des Geburtsortes bestellen. Bei einer Hausgeburt im Furttal können Sie dies direkt über unseren Online-Schalter bestellen.

Vaterschaftsanerkennung

Sind die Eltern eines Kindes nicht verheiratet, muss der Vater sein Kind anerkennen. Weitere Informationen finden Sie unter dem Thema Anerkennung.