Eine Scheidung (oder eine Auflösung der eingetragenen Partnerschaft) ist beim zuständigen Gericht des Wohnortes zu beantragen. Für im Furttal wohnhafte Personen ist das Bezirksgericht Dielsdorf zuständig. Bitte erkundigen Sie sich dort nach dem Vorgehen.
Wenn Sie eine Scheidungsurkunde benötigen, erhalten Sie diese beim Gericht, welches die Scheidung ausgesprochen hat.
Eine Trennung bedeutet, dass die Ehegatten nicht mehr zusammenleben. Sie bleiben jedoch nach wie vor verheiratet. Eine Trennung wird daher in den Zivilstandsregistern nicht eingetragen und muss
uns nicht gemeldet werden.