Zivilstandsamt Furttal


Scheidung / Auflösung der Partnerschaft

Zuständigkeit

Eine Scheidung oder eine Auflösung der eingetragenen Partnerschaft ist beim zuständigen Gericht des Wohnortes zu beantragen. Für im Furttal wohnhafte Personen ist das Bezirksgericht Dielsdorf zuständig. Bitte erkundigen Sie sich dort nach dem Vorgehen.

Scheidungsurkunde

Wenn Sie eine Scheidungsurkunde benötigen, erhalten Sie diese beim Gericht, welches die Scheidung ausgesprochen hat.

Gerichtliche Trennung

Bei einer gerichtlichen Trennung bleiben Betroffenen nach wie vor verheiratet. Eine Trennung wird daher nicht in den Zivilstandsregistern  eingetragen und muss uns nicht gemeldet werden.