Zivilstandsamt Furttal


Trautermine

Die zivile Trauung kann auf jedem beliebigen Zivilstandsamt der Schweiz stattfinden und ist nicht an den Wohnsitz des Brautpaares gebunden. Gerne dürfen Sie auch einen Termin bei uns reservieren, wenn Sie nicht im Furttal wohnhaft sind.

 

Trauungen führen wir zu den untenstehenden Zeiten durch. Unter "Reservation Trautermin" finden Sie alle Informationen zum Vorgehen für eine Terminreservation. Bitte kontaktieren Sie uns für weitere Informationen oder um die Verfügbarkeit eines gewünschten Termines zu klären.

 

Auf der Homepage finden Sie lediglich die Daten für die Samstagstrauungen. Für Trautermine unter der Woche bitten wir Sie, uns direkt zu kontaktieren.

Montag   14:00 / 14:45 / 15:30
Dienstag - Donnerstag 09:45 / 10:30 / 11:15 14:00 / 14:45 / 15:30
Freitag 09:45 / 10:30 / 11:15 13:15 / 14:00 / 14:45 / 15:30
Samstag 10:00 / 10:50 / 11:40 / 12:30   (nur an untenstehenden Samstagen)

Samstagstermine

An folgenden Samstagen führen wir Trauungen durch:

                         2023                                                2024

 

1. April 2023

im amtlichen Traulokal, 
Gemeindehaus Regensdorf
ausgebucht

24. Februar 2024

im amtlichen Traulokal,
Gemeindehaus Regensdorf
 

13. Mai 2023

im amtlichen Traulokal, 
Gemeindehaus Regensdorf
ausgebucht

20. April 2024

im amtlichen Traulokal,

Gemeindehaus Regensdorf 

10. Juni 2023

im amtlichen Traulokal, 
Gemeindehaus Regensdorf

ausgebucht

25. Mai 2024

im amtlichen Traulokal, 
Gemeindehaus Regensdorf

ausgebucht

12. August 2023

im amtlichen Traulokal, 
Gemeindehaus Regensdorf

ausgebucht

15. Juni 2024

im amtlichen Traulokal,

Gemeindehaus Regensdorf   

9. September 2023

im amtlichen Traulokal, 
Gemeindehaus Regensdorf

ausgebucht

27. Juli 2024

im amtlichen Traulokal,

Gemeindehaus Regensdorf   

30. September 2023

im amtlichen Traulokal, 
Gemeindehaus Regensdorf

ausgebucht

 

14. Oktober 2023

im amtlichen Traulokal, 
Gemeindehaus Regensdorf

ausgebucht

 

Die verfügbaren Trautermine werden jeweils ein Jahr im Voraus publiziert  


 

Bei der Durchführung eines Apéros hat jeweils das Paar der letzten Trauung Vorrang.

 

Das Streuen von Rosenblättern, Reis, Konfetti etc. ist nicht gestattet. Ein allfälliger Reinigungsaufwand muss durch die Liegenschaftenverwaltung in Rechnung gestellt werden.