Zivilstandsamt Furttal


Trautermine

Die zivile Trauung kann auf jedem beliebigen Zivilstandsamt der Schweiz stattfinden und ist nicht an den Wohnsitz des Brautpaares gebunden. Gerne dürfen Sie auch einen Termin bei uns reservieren, wenn Sie nicht im Furttal wohnhaft sind.

 

Trauungen (mit Zeremonie) führen wir zu den untenstehenden Zeiten durch. Unter "Reservation Trautermin" finden Sie alle Informationen zum Vorgehen für eine Terminreservation. Bitte kontaktieren Sie uns für weitere Informationen oder um die Verfügbarkeit eines gewünschten Termines zu klären.

 

Auf der Homepage finden Sie lediglich die Daten für die Samstagstrauungen. Für Trautermine unter der Woche bitten wir Sie, uns direkt zu kontaktieren.

 

Termine sind frühestens 1 Jahr im Voraus reservierbar. 

Montag und Dienstag   keine Trauungen (Ausnahme: *05.05.2025)
*Reservationen möglich ab 06.05.2024
Mittwoch und Donnerstag 09:30 / 10:15 / 11:00 14:00 / 14:45 / 15:30
Freitag 09:30 / 10:15 / 11:00 13:00 / 13:45 / 14:30
Samstag 10:00 / 10:50 / 11:40 / 12:30   (nur an untenstehenden Samstagen)

Samstagstermine

An folgenden Samstagen führen wir Trauungen durch:

                        2024                                                2025

 

24. Februar 2024 (ausgebucht)

im amtlichen Traulokal,
Gemeindehaus Regensdorf

 5. April 2025

im amtlichen Traulokal,

Gemeindehaus Regensdorf 

20. April 2024 (ausgebucht)

im amtlichen Traulokal,
Gemeindehaus Regensdorf

 10. Mai 2025

im amtlichen Traulokal,

Gemeindehaus Regensdorf 

19. Oktober 2024 (ausgebucht)

im amtlichen Traulokal,
Gemeindehaus Regensdorf

 

 24. Mai 2025

im amtlichen Traulokal,

Gemeindehaus Regensdorf 

7. Juni 2025

im amtlichen Traulokal,

Gemeindehaus Regensdorf 

5. Juli 2025

im amtlichen Traulokal,

Gemeindehaus Regensdorf 

20. September 2025

im amtlichen Traulokal,

Gemeindehaus Regensdorf 

 

weitere Trautermine werden jeweils 1 Jahr im Voraus publiziert


 

Bei der Durchführung eines Apéros hat jeweils das Paar der letzten Trauung Vorrang.

 

Das Streuen von Rosenblättern, Reis, Konfetti etc. ist nicht gestattet. Ein allfälliger Reinigungsaufwand muss durch die Liegenschaftenverwaltung in Rechnung gestellt werden.