Zivilstandsamt Furttal


Ehevorbereitung

Worum geht es bei der Ehevorbereitung?

Die administrative Vorbereitung der Trauung wird Ehevorbereitungsverfahren genannt. 

Dabei werden alle nötigen Formalitäten für die Heirat erledigt. Das Zivilstandsamt prüft, ob die Verlobten die gesetzlichen Voraussetzungen für die Eheschliessung erfüllen und der Trauung kein rechtliches Hindernis entgegensteht. 

 

Für den Abschluss dieses Ehevorbereitungsverfahrens muss das Brautpaar persönlich beim Zivilstandsamt vorsprechen. Bei diesem Termin werden unter anderem Ihre Personalien überprüft und die Namensführung nach der Trauung mit Ihnen besprochen. 

Welches Zivilstandsamt ist zuständig für uns?

Das Ehevorbereitungsverfahren muss beim Zivilstandsamt am Wohnort einer von beiden Personen durchgeführt werden. Die Trauung kann später bei einem beliebigen Zivilstandsamt stattfinden.

 

Ermittlung des zuständigen Zivilstandsamtes: https://www.e-service.admin.ch/competency-app/wicket/bookmarkable/ch.glue.suis.competency.app.pages.HeimatortPage?0

Fristen

Das Ehevorbereitungsverfahren kann frühestens 3 Monate vor der Trauung durchgeführt werden.

Notwendige Dokumente

Schweizer Bürger/innen:

  • gültige ID und/oder Pass (auch von allfälligen gemeinsamen Kindern)
  • wenn nicht im Kanton Zürich wohnhaft: Wohnsitzbestätigung im Original, nicht älter als 2 Monate
  • Gesuch um Vorbereitung der Eheschliessung

Nicht Schweizer Bürger/innen:

Welche Dokumente für die Ehevorbereitung benötigt werden, hängt von mehreren Faktoren ab (Staatsangehörigkeit, Zivilstand, Ereignisort etc.). Nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf, damit wir Sie detailliert und verbindlich beraten können. Sie finden keine allgemeinen Informationen über die beizubringenden Unterlagen auf dieser Homepage.

 

Die Beschaffung von ausländischen Dokumenten kann einige Zeit in Anspruch nehmen. Wir empfehlen Ihnen daher, sich frühzeitig mit uns in Verbindung zu setzen.

 

Nach Beschaffung aller Unterlagen reichen Sie uns die notwendigen Dokumente bitte zusammen mit folgenden Unterlagen ein:

Dolmetscher/in

Spricht/versteht die Braut oder der Bräutigam kein Deutsch, ist zwingend ein/e Dolmetscher/in beizuziehen. Diese/r wird durch uns vermittelt. Die Kosten hat das Brautpaar zu tragen.