Der Bürgerrechtsnachweis belegt die aktuellen Bürgerrechte mit deren Erwerbsdaten und Erwerbsgründe und kann von jedem Schweizer Bürger bestellt werden. Möglicherweise nicht aufgeführt sind Bürgerrechtsänderungen, welche vor dem 1. Juli 2005 eingetreten sind. Sofern Sie Ihre Bürgerrechte im Hinblick auf die Einbürgerung eines Ehepartners nachweisen müssen und Sie nicht mehr im Besitz Ihrer Einbürgerungsverfügung sind, kann als Alternative ein Bürgerrechtsnachweis bestellt werden. Der Bürgerrechtsnachweis muss beim Zivilstandsamt des Heimatortes bestellt werden.
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Nächste freie Samstagstrauungen:
Samstag, 22. August 2026
10.00 Uhr
im amtlichen Traulokal,
Gemeindehaus Regensdorf
Trautermine unter der Woche sind nicht auf der Homepage ersichtlich.
Nehmen Sie gerne via Kontaktformular Kontakt mit uns auf, falls Sie Interesse an einem Trautermin haben.