Zivilstandsamt Furttal


Heiraten im Ausland

Wenn Sie im Ausland heiraten wollen, müssen Sie sich bei der zuständigen Behörde des Heiratslandes nach dem Verfahren und den dazu benötigten Dokumenten erkundigen.

 

Einige Länder verlangen zusätzlich ein Ehefähigkeitszeugnis. Dieses wird vom Zivilstandsamt Ihres Wohnortes nach Durchführung des gesetzlich vorgeschriebenen Ehevorbereitungsverfahrens ausgestellt. Erkundigen Sie sich rechtzeitig, welche Dokumente dafür vorgelegt werden müssen.

 

Sofern Ihre Personalien im schweizerischen Personenstandsregister registriert sind, müssen Sie bei der Schweizer Vertretung im Ausland die Heirat entsprechend melden. Setzen Sie sich rechtzeitig mit der Schweizer Botschaft in Verbindung, um sich über das Verfahren zu informieren.

 

War die Vorsprache auf der zuständigen Schweizer Vertretung im Ausland nicht möglich, nehmen Sie sich bitte nach Ihrer Rückkehr in die Schweiz direkt mit der kantonalen Aufsichtsbehörde Ihres Heimatkantons Kontakt auf.


Merkblätter vom Bund