Zivilstandsamt Furttal


Umwandlung Ihrer eingetragenen Partnerschaft

 

Bei der Abstimmung vom 26. September 2021 hat das Schweizer Stimmvolk der Gesetzesänderung zur «Ehe für alle» zugestimmt.  

 

Seit dem 1. Juli 2022 sind Umwandlungen von bestehenden eingetragenen Partnerschaften in eine Ehe möglich. Neue eingetragene Partnerschaften können ab diesem Datum nicht mehr begründet werden. Bereits begründete eingetragene Partnerschaften bleiben weiterhin bestehen.

 

Es ist auch möglich, eine Trauung mit vorgängigem Ehevorbereitungsverfahren zu beantragen. Der Unterschied dabei ist, dass in diesem Fall der Familienname des Paares nach der Trauung neu bestimmt werden kann. Die Umwandlung der eingetragenen Partnerschaft hat hingegen keine Auswirkungen auf die Namensführung.

 

 

Voraussetzungen für die Umwandlung

Wichtig ist, dass Ihre eingetragene Partnerschaft vor dem 1. Juli 2022 in der Schweiz begründet wurde. Es darf sich im Übrigen nicht um eine im Ausland geschlossene Ehe handeln, welche in der Schweiz als eingetragene Partnerschaft anerkannt worden ist.

 

Die Erklärung über die Umwandlung Ihrer eingetragenen Partnerschaft in eine Ehe muss persönlich und in schriftlicher Form abgegeben werden. Die Umwandlung hat keine Auswirkungen auf Ihre Familiennamen.

 

Wenn sich eine/r der Partner/innen nicht in Deutsch verständigen kann, ist ein/e Dolmetscher/in beizuziehen. Es muss sich dabei um eine/n amtliche/n Dolmetscher/in handeln. Diese/r wird durch uns vermittelt. Die Kosten hat das Paar zu übernehmen.

 

Gerne dürfen Sie sich für eine Terminvereinbarung mit uns Verbindung setzen. Die Umwandlung Ihrer eingetragenen Partnerschaft in eine Ehe kann entweder am Schalter ohne Zeremonie (kostenlos) oder in einem unserer Traulokale in Form einer Zeremonie (kostenpflichtig) stattfinden. 

Kosten

Die Umwandlung der eingetragenen Partnerschaft in eine Ehe ist kostenlos. Gerne händigen wir Ihnen auf Wunsch eine Bestätigung der Umwandlung aus (Kosten CHF 30.00).

Termine ohne Zeremonie

Findet die Umwandlung ohne eine Zeremonie statt, so sind keine Zeugen erforderlich.

Termine mit Zeremonie

Wird die Umwandlung Ihrer eingetragenen Partnerschaft in eine Ehe in Form einer Zeremonie gewünscht, so muss diese in Anwesenheit von zwei Zeuginnen oder Zeugen erfolgen. Es fallen zusätzliche Gebühren für die Zeremonie sowie allenfalls für ein auswärtiges Traulokal an.

 

Ihnen stehen unsere verschiedenen Traulokale zur Verfügung.