Zivilstandsamt Furttal


Umwandlung Ihrer eingetragenen Partnerschaft

 

Ab dem 1. Juli 2022 ist die "Ehe für alle" und somit auch eine Umwandlung Ihrer eingetragenen Partnerschaft in eine Ehe möglich.

 

Voraussetzungen

Wichtig ist, dass Ihre eingetragene Partnerschaft vor dem 1. Juli 2022 begründet worden ist. Es darf sich im Übrigen nicht um eine im Ausland geschlossene Ehe handeln, welche in der Schweiz als eingetragene Partnerschaft anerkannt worden ist.

 

Die Erklärung über die Umwandlung Ihrer eingetragenen Partnerschaft in eine Ehe muss persönlich und in schriftlicher Form abgegeben werden. Die Umwandlung hat keine Auswirkungen auf Ihre Familiennamen.

 

Wenn sich eine/r der Partner/innen nicht in Deutsch verständigen kann, ist ein/e Dolmetscher/in beizuziehen. Es muss sich dabei um eine/n amtliche/n Dolmetscher/in handeln. Diese/r wird durch uns vermittelt. Die Kosten hat das Paar zu übernehmen.

 

Gerne dürfen Sie sich für eine Terminvereinbarung mit uns Verbindung setzen. Die Umwandlung Ihrer eingetragenen Partnerschaft in eine Ehe kann entweder am Schalter ohne Zeremonie oder in einem unserer Traulokale in Form einer Zeremonie stattfinden. 

Termine ohne Zeremonie

Findet die Umwandlung ohne eine Zeremonie statt, so sind keine Zeugen erforderlich.

Termine mit Zeremonie

Wird die Umwandlung Ihrer eingetragenen Partnerschaft in eine Ehe in Form einer Zeremonie gewünscht, so muss diese in Anwesenheit von zwei Zeuginnen oder Zeugen erfolgen. Es fallen zusätzliche Gebühren für die Zeremonie sowie allenfalls für ein auswärtiges Traulokal an.

 

Ihnen stehen unsere verschiedenen Traulokale zur Verfügung.