Zivilstandsamt Furttal


Tod

Zuständiges Amt

Ein Todesfall wird beim Zivilstandsamt des Todesortes eingetragen und muss dem zuständigen Zivilstandsamt am Wohnort innert 2 Tagen gemeldet werden.

 

Verstirbt eine Person in einem Spital oder einem Heim, kümmert sich diese Organisation um die Meldung beim Zivilstandsamt. Die Angehörigen müssen sich in diesem Fall nur mit dem Bestattungsamt der Wohngemeinde in Verbindung setzen.

 

Das Bestattungsamt am Wohnort der verstorbenen Person regelt mit den Angehörigen die Bestattung. War die verstorbene Person in Regensdorf wohnhaft, wenden Sie sich bitte an das Bestattungsamt Regensdorf.

Todesschein / Todesurkunde

Ein Todesschein bzw. eine Todesurkunde erhalten Sie beim Zivilstandsamt des Todesortes. Für im Furttal verstorbene Personen können Sie diesen direkt über unseren Online-Schalter bestellen.