Zivilstandsamt Furttal


Namensführung

Namensführung nach der Heirat

Folgende Möglichkeiten bestehen:

  • Jeder behält seinen aktuellen Familiennamen.
  • Der Ledigname von einem der beiden wird zum gemeinsamen Familiennamen.
  • Ausländische Staatsangehörige können Ihren Namen nach dem Heimatrecht wählen.

Allianzname

Vom Allianznamen spricht man, wenn man dem aktuellen amtlichen Namen mit einem Bindestrich jenen Namen anfügt, welcher einer der Ehegatten/Partner unmittelbar vor der Ehe/Partnerschaft oder als ledig getragen hat. Er soll die Verbindung von zwei verheirateten oder in eingetragener Partnerschaft lebenden Personen aufzeigen.

 

Schweizer Staatsangehörige haben die Möglichkeit, den Allianznamen im Pass oder auf der Identitätskarte einzutragen. Der Allianzname ist kein amtlicher Name, sondern nur ein Gewohnheitsrecht und wird daher nicht im Zivilstandsregister eingetragen.

 

Bitte beachten Sie, dass auf Reisen der Name im Ausweisdokument mit demjenigen auf dem Flugticket jeweils genau übereinstimmen muss.

Name gemeinsamer Kinder

Wählen die Ehegatten einen gemeinsamen Familiennamen, übernehmen diesen Namen auch automatisch die gemeinsamen Kinder. Ab 12 Jahren müssen sie dazu ihr Einverständnis geben.

 

Wenn die Ehegatten unterschiedliche Namen führen, erhalten die Kinder einen der beiden Ledignamen.

 

Sind die Kinder ausländische Staatsangehörige, kann ihr Name nach dem Heimatrecht gewählt werden.

Bürgerrechte

Jeder Ehegatte behält seine Kantons- und Gemeindebürgerrechte. Minderjährige Kinder erhalten das/die Kantons- und Gemeindebürgerrecht/e des Elternteils, dessen Namen sie tragen.


Merkblätter vom Bund